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Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen / Beihilfe:

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Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten (s.u.). Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel zumindest anteilig die Kosten für die Psychotherapie. Je nach vereinbartem Tarif kann der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten variieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung übernimmt. Ich unterstütze Sie bei Fragen und allen Formalitäten zur Kostenübernahme und Beantragung gern.

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Selbstzahler:

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Unabhängig von Ihrer Krankenversicherung können Sie eine Psychotherapie auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Sämtliche Formalitäten zur Beantragung der Therapie entfallen dann. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls laut GOP.

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Gesetzliche Krankenkasse:

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Die Kosten für die Behandlung können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

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Abrechnung laut GOP:

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Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten variieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung zwischen € 131,15 und € 153,00 pro Therapiesitzung (50 Minuten). Je nach Notwendigkeit können vor allem zu Beginn der Therapie weitere GOP-Leistungen wie z.B. Diagnostik, biographische Anamnese oder konsiliarische Erörterungen mit anderen mitbehandelnden Ärzten zusätzlich anfallen.

Die Gebührenordnung können Sie in vollem Umfang als pdf zum Download auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen: 

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